Kaskoversicherung: Teilkaskoversicherung

Das Wort Kaskoversicherung ist ein spezieller Begriff, wobei das Wort Kasko aus dem spanischen Wortschatz entstammt und so viel bedeutet wie Schiffsrumpf. Bereits lange bevor es überhaupt Autos gab, wurden die Schiffe gegen Sturm, Raub und Untergang versichert, damit der Schiffsbesitzer keinen Verlust erleiden musste. In Bezug auf das Auto ist eine Teilkaskoversicherung neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Versicherung. Diese unterliegt zwar nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht, sondern basiert auf rein freiwilliger Basis. Genau wie die Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Teilkasko in Tarifklassen eingestuft. Die Beiträge verringern sich im Laufe der schadenfreien Jahre. Sie sind aber auch abhängig von der Selbstbeteiligung, denn je höher diese ist, umso geringer ist der Beitrag.

Was ist versichert in der Teil Kaskoversicherung?
Zunächst ist eine Teilkaskoversicherung eine zusätzliche Versicherung, welche Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Dabei stehen Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, sowie Brand oder Explosion an vorderster Stelle. Allerdings sind die Elementarschäden durch das betreffende Wetteramt nachzuweisen. Danach kommen Unfälle mit Haarwild, wobei unter dem Begriff Haarwild nur Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen gemeint sind. Es gibt aber auch verschiedene Versicherungsgesellschaften, die in ihren Versicherungsbedingungen den Begriff "Alle Tiere" zum Inhalt haben. Dann sind sogar auch Unfälle mit Vögeln und Rentieren eingeschlossen.

Weiterer Schutz
Des Weiteren sind bei der Teilkaskoversicherung alle Glasbruchschäden, Marderbisse, Kurzschlüsse und Schäden an der Verkabelung als normale Schäden abgesichert. Darauf folgen die gewaltmäßigen Schäden wie Raub und Diebstahl inklusive Einbruchdiebstahl. So wie es die verschiedensten Versicherungsgesellschaften gibt, so unterschiedlich können die einzelnen Formulierungen der Schäden sein. Bevor man bei einer Versicherungsgesellschaft eine Kfz-Versicherung in Verbindung mit einer Teilkaskoversicherung abschließt, sollte sich der Kfz-Besitzer genau informieren.

 

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